Kindeswille
Der Kindeswille ist die vom Kind geäußerte oder anderweitig erkennbare Vorstellung darüber, wie eine es betreffende Angelegenheit entschieden werden soll. In familiengerichtlichen Verfahren ist er entsprechend Alter, Reife, Zielstrebigkeit und innerer Bindung zu berücksichtigen. Er ist ein eigenständiges Element des Kindeswohls, entscheidet aber nicht automatisch allein. Das Gericht muss prüfen, ob der Wille autonom, stabil und nachvollziehbar ist oder durch Loyalitätskonflikte und Beeinflussung geprägt sein könnte.
Gewichtung
Mit zunehmendem Alter und wachsender Einsichtsfähigkeit gewinnt der Kindeswille regelmäßig an Bedeutung.
Anhörung
Das Familiengericht hört das Kind grundsätzlich persönlich an, wenn Neigungen, Bindungen oder Wille für die Entscheidung bedeutsam sind.
Beispiel
Der beständige und nachvollziehbar begründete Aufenthaltswunsch eines Jugendlichen hat regelmäßig erhebliches Gewicht.
Häufige Fragen
Darf das Kind allein entscheiden?
Nein. Die Entscheidung bleibt an das Kindeswohl und die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden.
Was gilt bei beeinflusstem Willen?
Auch dann ist die Äußerung ernst zu nehmen, ihre Entstehung und Bedeutung müssen aber sorgfältig geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Bindungstoleranz, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohlgefährdung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.