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Bundesratsstimme

Bundesratsstimme ist die Stimme eines Landes im Bundesrat. Jedes Land verfügt abhängig von seiner Einwohnerzahl über drei bis sechs Stimmen. Die Stimmen eines Landes dürfen nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder der Landesregierung oder deren Vertreter abgegeben werden. Maßgeblich ist nicht die Zahl der anwesenden Personen, sondern das Stimmenkontingent des Landes. Uneinheitlich abgegebene Landesstimmen sind grundsätzlich ungültig und werden nicht teilweise berücksichtigt.

Rechtliche Bedeutung

Das Stimmenmodell verbindet föderale Gleichheit mit abgestufter Berücksichtigung der Bevölkerungsgröße. Der Bundesrat erläutert Verfahren und Abstimmungen auf seiner amtlichen Website. Rechtsgrundlagen und systematischen Zusammenhang zeigen Artikel 51 im Grundgesetz; ergänzend erläutert das-grundgesetz.de die Verfassungsordnung. Verwandte Wörterbuchartikel sind Verfassungsrecht, Grundgesetz, Bundesstaat und Gewaltenteilung sowie Bundesrat.

Abgrenzung

Bundesratsstimmen sind an die Länder gebunden. Sie sind keine freien persönlichen Mandatsstimmen der einzelnen Bundesratsmitglieder.

Beispiel

Ein Land besitzt vier Stimmen. Ein anwesendes Regierungsmitglied kann alle vier einheitlich abgeben, wenn keine widersprechende Stimmabgabe eines weiteren Landesvertreters erfolgt.

FAQ

Kann sich ein Land teilweise enthalten?

Nein. Die Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden.

Wer darf abstimmen?

Anwesende Mitglieder der Landesregierung oder ihre nach Artikel 51 GG zulässigen Vertreter.

Wie viele Stimmen hat ein Land?

Je nach Einwohnerzahl drei, vier, fünf oder sechs Stimmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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