Bundesregierung

Die Bundesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt des Bundes. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung; innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bundesregierung als Kollegium. Bildung, Aufgaben und Arbeitsweise richten sich insbesondere nach den Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung der Bundesregierung.

Bildung der Bundesregierung

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt. Die Bundesminister werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

Leitungsprinzipien

Die Regierungsarbeit folgt dem Kanzlerprinzip, dem Ressortprinzip und dem Kollegialprinzip. Diese Regeln verteilen politische Leitung, Eigenverantwortung der Minister und gemeinsame Beschlussfassung. Weiterführende Grundlagen bietet das-grundgesetz.de.

Beispiel

Die Bundesregierung kann einen Gesetzentwurf beschließen und anschließend dem Bundesrat und dem Bundestag im verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahren zuleiten.

Häufige Fragen

Gehört der Bundespräsident zur Bundesregierung?

Nein. Er ist ein eigenständiges Verfassungsorgan.

Kann der Bundestag die Bundesregierung kontrollieren?

Ja. Die parlamentarische Kontrolle gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundestages.

Verwandte Begriffe

Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestag, Gewaltenteilung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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