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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht für Verfassungsfragen. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet ausschließlich in den ihm zugewiesenen verfassungsrechtlichen Verfahren. Zugleich ist es ein selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes sowie ein Verfassungsorgan.

Was ist das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es prüft staatliches Handeln am Maßstab des Grundgesetzes. Dabei entscheidet es nicht von sich aus, sondern nur, wenn ein zulässiger Antrag oder eine zulässige Beschwerde gestellt wurde.

Seine verfassungsrechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in Art. 93 GG und Art. 94 GG. Organisation und Verfahren regelt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Welche Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht schützt die Verfassung und klärt Streitigkeiten über ihre Auslegung. Zu seinen wichtigsten Verfahrensarten gehören:

  • die Verfassungsbeschwerde zum Schutz der Grundrechte,
  • der Organstreit zwischen obersten Bundesorganen oder anderen berechtigten Beteiligten,
  • die abstrakte und konkrete Normenkontrolle,
  • Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern,
  • Parteiverbotsverfahren und Verfahren über den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung,
  • Wahlprüfungsbeschwerden.

Die Zuständigkeiten sind abschließend im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Das Gericht besitzt keine allgemeine Befugnis, politische oder rechtliche Fragen nach eigenem Ermessen aufzugreifen.

Ist das Bundesverfassungsgericht die höchste Gerichtsinstanz?

Das Bundesverfassungsgericht steht nicht als weitere Instanz über den Fachgerichten. Es überprüft deren Entscheidungen grundsätzlich nur darauf, ob Verfassungsrecht verletzt wurde. Ein bloßer Fehler bei der Auslegung oder Anwendung einfachen Rechts genügt dafür nicht.

Der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht bleiben die obersten Gerichtshöfe ihrer jeweiligen Fachgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat eine andere Aufgabe: Es kontrolliert die Einhaltung der Verfassung.

Wie ist das Bundesverfassungsgericht aufgebaut?

Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern. Die insgesamt 16 Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre, endet spätestens mit dem Monat, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet, und eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Beide Senate bilden mehrere Kammern mit jeweils drei Richtern. Kammern entscheiden insbesondere über zahlreiche Verfassungsbeschwerden. Grundlegende Entscheidungen und bestimmte besonders bedeutsame Verfahren bleiben den Senaten vorbehalten.

Welche Stellung hat das Gericht?

Das Bundesverfassungsgericht ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es untersteht nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums und ist gegenüber den übrigen Verfassungsorganen selbständig und unabhängig.

Sein Prüfungsmaßstab ist das Grundgesetz, nicht die politische Zweckmäßigkeit einer Maßnahme. Auch wenn Entscheidungen erhebliche politische Folgen haben können, entscheidet das Gericht ausschließlich nach verfassungsrechtlichen Maßstäben.

Welche Wirkung haben seine Entscheidungen?

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar. Sie binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. In gesetzlich bestimmten Fällen haben sie Gesetzeskraft.

Das Gericht kann unter anderem verfassungswidrige Gerichtsentscheidungen aufheben, Gesetze für nichtig oder mit dem Grundgesetz unvereinbar erklären und die Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte feststellen. Es erlässt jedoch keine Gesetze und ersetzt grundsätzlich nicht die Entscheidung des zuständigen Fachgerichts.

Häufige Fragen

Kann jeder das Bundesverfassungsgericht anrufen?

Nicht für jedes Verfahren. Ein Bürger kann insbesondere unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerde erheben. Für andere Verfahrensarten sind nur bestimmte Verfassungsorgane, Gerichte oder sonstige ausdrücklich Berechtigte antragsbefugt.

Wo befindet sich das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.

Kann man gegen seine Entscheidungen ein Rechtsmittel einlegen?

Nein. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind nicht mit einem weiteren innerstaatlichen Rechtsmittel anfechtbar.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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