Friedliche Streitbeilegung
Friedliche Streitbeilegung bezeichnet die Pflicht und die Verfahren, mit denen Staaten internationale Streitigkeiten ohne Gewalt lösen sollen. Artikel 2 und Artikel 33 der Charta der Vereinten Nationen verpflichten die Beteiligten, insbesondere Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsverfahren, gerichtliche Entscheidung oder regionale Einrichtungen zu nutzen. Welche Methode gewählt wird, hängt grundsätzlich von der Zustimmung der Staaten und…