Digitale-Dienste-Gesetz

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist das deutsche Begleit- und Durchführungsgesetz für digitale Dienste und europäische Plattformregeln. Es trat 2024 in Kraft und regelt unter anderem Zuständigkeiten, Aufsicht, Informationspflichten und die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur. Es ergänzt insbesondere den Digital Services Act der Europäischen Union und enthält daneben nationale Vorschriften für Diensteanbieter. Pflichten und Haftungsprivilegien richten sich nach Dienst, Rolle und konkreter Tätigkeit. Europäische und nationale Vorschriften greifen dabei eng ineinander.

Rechtliche Bedeutung

Das Gesetz ersetzt zentrale Teile des früheren Telemediengesetzes und bündelt die nationale Aufsicht.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Plattformnutzer richtet eine Beschwerde an die zuständige Koordinierungsstelle für digitale Dienste.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Das Gesetz ersetzt zentrale Teile des früheren Telemediengesetzes und bündelt die nationale Aufsicht.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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