Hostprovider
Hostprovider ist ein Anbieter, der von Nutzern bereitgestellte Informationen in deren Auftrag speichert. Hierzu können Webhostingdienste, soziale Netzwerke, Foren oder Marktplätze gehören. Für fremde Inhalte haftet ein Hostprovider nicht automatisch wie deren Urheber. Seine Verantwortlichkeit richtet sich danach, ob er Kenntnis von konkreten rechtswidrigen Inhalten hat und welche zumutbaren Reaktionspflichten bestehen.
Rechtliche Bedeutung
Das unionsrechtliche Haftungsprivileg ist im DSA geregelt. Es greift grundsätzlich, solange der Anbieter keine tatsächliche Kenntnis von rechtswidrigen Tätigkeiten oder Informationen hat und nach Kenntniserlangung zügig tätig wird. Gerichtliche und behördliche Anordnungen bleiben möglich.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Der Anbieter darf keine aktive Rolle einnehmen, die ihm Kenntnis oder Kontrolle über konkrete Inhalte verschafft. Eine substantiierte Meldung kann Kenntnis begründen. Der DSA verbietet eine allgemeine Pflicht, sämtliche gespeicherten Informationen vorsorglich zu überwachen.
Beispiel
Ein Plattformbetreiber erhält einen präzisen Hinweis auf eine offensichtlich rechtsverletzende Datei mit genauer Fundstelle. Ignoriert er die Meldung, kann er sich für diesen Inhalt nicht ohne Weiteres auf das Haftungsprivileg berufen.
Häufige Fragen
Ist jede Plattform ein Hostprovider?
Viele Plattformen erbringen Hostingleistungen, können daneben aber weiteren und strengeren Plattformpflichten unterliegen.
Muss der Anbieter selbst über schwierige Rechtsfragen entscheiden?
Er muss Meldungen sorgfältig bearbeiten. Bei komplexen Fällen hängen Umfang und Geschwindigkeit der Prüfung von den Umständen ab.
Verwandte Begriffe
Providerhaftung, Plattformrecht, Löschungsanspruch, Unterlassungserklärung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.