Ermächtigungsgrundlage
Eine Ermächtigungsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die staatliches Handeln gestattet und dessen Voraussetzungen sowie mögliche Rechtsfolgen festlegt. Für belastende Eingriffe in Rechte des Bürgers ist regelmäßig eine hinreichende gesetzliche Grundlage erforderlich.
Funktion
Die Ermächtigungsgrundlage bindet die Verwaltung an das Gesetz und konkretisiert den Vorbehalt des Gesetzes. Sie bildet den Ausgangspunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme.
Auswahl der Rechtsgrundlage
Maßgeblich sind Ziel, Inhalt und Regelungsgegenstand der staatlichen Maßnahme. Spezielle Befugnisnormen gehen allgemeinen Ermächtigungsgrundlagen grundsätzlich vor.
Beispiel
Eine Behörde ordnet zur Abwehr einer Gefahr eine belastende Maßnahme an. Sie benötigt dafür eine Befugnisnorm, deren Tatbestand erfüllt sein muss.
Häufige Fragen
Benötigt jedes Verwaltungshandeln eine Ermächtigungsgrundlage?
Für belastende Eingriffe grundsätzlich ja. Bei begünstigendem oder schlichtem Verwaltungshandeln gelten differenziertere Anforderungen.
Was folgt nach der Ermächtigungsgrundlage?
Regelmäßig werden formelle und materielle Rechtmäßigkeit geprüft.
Verwandte Begriffe
Vorbehalt des Gesetzes, Vorrang des Gesetzes, Verwaltungsakt, Materielle Rechtmäßigkeit. Mehr auf verwaltungsrecht-faq.de.
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