Materielle Rechtmäßigkeit

Die materielle Rechtmäßigkeit bezeichnet die inhaltliche Vereinbarkeit einer staatlichen Maßnahme mit dem geltenden Recht. Bei einem Verwaltungsakt setzt sie insbesondere voraus, dass die Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage erfüllt und die gesetzlichen Rechtsfolgen beachtet sind.

Prüfung

Zu untersuchen sind der gesetzliche Tatbestand, mögliche Rechtsfolgen, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Verhältnismäßigkeit. Besteht Ermessen, muss die Behörde es fehlerfrei ausüben.

Abgrenzung

Die formelle Rechtmäßigkeit betrifft Zuständigkeit, Verfahren und Form. Die materielle Rechtmäßigkeit beurteilt dagegen, ob die Entscheidung ihrem Inhalt nach rechtmäßig ist.

Beispiel

Eine Behörde erlässt eine Gefahrenabwehrverfügung, obwohl die gesetzlich verlangte konkrete Gefahr nicht besteht. Die Verfügung ist materiell rechtswidrig.

Häufige Fragen

Gehört die Verhältnismäßigkeit zur materiellen Rechtmäßigkeit?

Ja. Eingriffe müssen grundsätzlich einen legitimen Zweck verfolgen sowie geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Kann eine Maßnahme formell rechtmäßig, aber materiell rechtswidrig sein?

Ja. Beide Ebenen werden selbständig geprüft.

Verwandte Begriffe

Formelle Rechtmäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Verhältnismäßigkeit. Mehr auf verwaltungsrecht-faq.de.

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