Materielle Rechtmäßigkeit
Die materielle Rechtmäßigkeit bezeichnet die inhaltliche Vereinbarkeit einer staatlichen Maßnahme mit dem geltenden Recht. Bei einem Verwaltungsakt setzt sie insbesondere voraus, dass die Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage erfüllt und die gesetzlichen Rechtsfolgen beachtet sind.
Prüfung
Zu untersuchen sind der gesetzliche Tatbestand, mögliche Rechtsfolgen, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Verhältnismäßigkeit. Besteht Ermessen, muss die Behörde es fehlerfrei ausüben.
Abgrenzung
Die formelle Rechtmäßigkeit betrifft Zuständigkeit, Verfahren und Form. Die materielle Rechtmäßigkeit beurteilt dagegen, ob die Entscheidung ihrem Inhalt nach rechtmäßig ist.
Beispiel
Eine Behörde erlässt eine Gefahrenabwehrverfügung, obwohl die gesetzlich verlangte konkrete Gefahr nicht besteht. Die Verfügung ist materiell rechtswidrig.
Häufige Fragen
Gehört die Verhältnismäßigkeit zur materiellen Rechtmäßigkeit?
Ja. Eingriffe müssen grundsätzlich einen legitimen Zweck verfolgen sowie geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Kann eine Maßnahme formell rechtmäßig, aber materiell rechtswidrig sein?
Ja. Beide Ebenen werden selbständig geprüft.
Verwandte Begriffe
Formelle Rechtmäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Verhältnismäßigkeit. Mehr auf verwaltungsrecht-faq.de.
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