Zuständigkeit

Zuständigkeit bezeichnet die gesetzlich bestimmte Befugnis einer Behörde oder eines Gerichts, eine bestimmte Aufgabe in einem konkreten Fall wahrzunehmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der formellen Rechtmäßigkeit und des Prozessrechts.

Arten der Zuständigkeit

Unterschieden werden insbesondere sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit. Daneben können funktionelle Zuständigkeitsregeln bestimmen, welches Organ oder welcher Amtsträger handeln darf.

Bedeutung im Verwaltungsrecht

Beim Erlass eines Verwaltungsakts gehört die Zuständigkeit zur formellen Rechtmäßigkeit. Die maßgeblichen Regeln ergeben sich aus Fachgesetzen und allgemeinen Verfahrensvorschriften.

Beispiel

Eine Behörde entscheidet über einen Sachverhalt, der nach dem Gesetz einer anderen Behörde zugewiesen ist. Die Entscheidung kann wegen sachlicher Unzuständigkeit rechtswidrig sein.

Häufige Fragen

Ist Zuständigkeit dasselbe wie Rechtsweg?

Nein. Der Verwaltungsrechtsweg bestimmt den Gerichtszweig; die Zuständigkeit konkretisiert das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde.

Kann ein Zuständigkeitsfehler geheilt werden?

Das hängt von Art des Fehlers und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ab.

Verwandte Begriffe

Formelle Rechtmäßigkeit, Verwaltungsrechtsweg, Verwaltungsakt, Behörde. Mehr auf verwaltungsrecht-faq.de.

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