Familienrecht
Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie regelt. Es umfasst insbesondere Eheschließung, Trennung und Scheidung, Unterhalt, Abstammung, elterliche Sorge, Umgang, Adoption, Vormundschaft und Betreuung. Seine wichtigsten Vorschriften stehen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wegen der persönlichen Bedeutung familiärer Bindungen wird das Privatrecht durch verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Schutzvorgaben ergänzt.
Regelungsbereiche
Zum Familienrecht gehören das Eherecht, das Verwandtschaftsrecht und Regelungen über rechtliche Fürsorge. Viele Verfahren betreffen mehrere Bereiche zugleich, etwa Sorge, Umgang und Kindesunterhalt nach einer Trennung.
Rechtsquellen
Zentrale Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Für gerichtliche Verfahren gilt insbesondere das FamFG. Hinzu kommen Art. 6 GG und das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK.
Beispiel
Nach der Trennung von Eltern können Fragen des Aufenthalts des Kindes, des Umgangs und des Unterhalts jeweils eigenständig zu regeln sein.
Häufige Fragen
Ist Familienrecht ausschließlich Privatrecht?
Sein Kern gehört zum Zivilrecht. Staatliche Schutzpflichten und familiengerichtliche Verfahren enthalten zugleich öffentlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Elemente.
Wo finden gerichtliche Verfahren statt?
Familiensachen werden grundsätzlich vor den Familiengerichten geführt.
Verwandte Begriffe
Ehe, Eheschließung, Trennung. Weitere allgemeinverständliche Informationen bietet info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.