Trennung
Die Trennung bezeichnet im Familienrecht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Ehegatten, wenn mindestens einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will. Sie beendet die Ehe noch nicht, ist aber regelmäßig Voraussetzung einer späteren Scheidung. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung vorliegen, wenn die Partner ihre Lebensbereiche konsequent voneinander abgrenzen. Mit der Trennung entstehen häufig Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Vermögen, Sorge und Umgang.
Voraussetzungen
Erforderlich sind objektiv getrennte Lebensbereiche und ein nach außen erkennbarer Trennungswille. Bloße vorübergehende Abwesenheit genügt nicht.
Rechtliche Folgen
Ab der Trennung kann Trennungsunterhalt geschuldet sein. Zudem beginnt grundsätzlich das Trennungsjahr, dessen Ablauf für die Scheidung regelmäßig bedeutsam ist.
Beispiel
Bewohnen Ehegatten weiterhin dieselbe Wohnung, führen aber getrennte Haushalte, schlafen getrennt und versorgen sich nicht mehr gegenseitig, können sie getrennt leben.
Häufige Fragen
Muss ein Ehegatte ausziehen?
Nein. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist rechtlich möglich.
Muss die Trennung schriftlich erklärt werden?
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen kann eine klare Dokumentation sinnvoll sein.
Verwandte Begriffe
Getrenntleben, Trennungsjahr, Familienrecht. Weitere Erläuterungen bietet info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.