Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Von ihnen zu unterscheiden ist Mehrarbeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn, die gesetzliche Höchstarbeitszeiten überschreitet. Ob ein Arbeitnehmer Überstunden leisten muss und ob sie zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen sind, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetz. Pauschale Abgeltungsklauseln sind nur wirksam, wenn der Umfang hinreichend transparent begrenzt ist.

Anordnung und Duldung

Der Arbeitgeber kann Überstunden nicht stets allein aufgrund seines allgemeinen Weisungsrechts verlangen. Er benötigt eine vertragliche, tarifliche oder betriebliche Grundlage oder eine besondere Notlage. Vergütungsansprüche setzen regelmäßig voraus, dass Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Arbeitserledigung notwendig waren.

Vergütung und Arbeitszeitgrenzen

Ist eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten, kann sie nach § 612 BGB geschuldet sein. Unabhängig davon müssen die Grenzen und Ausgleichszeiträume des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden.

Beispiel

Ein Vorgesetzter ordnet für eine Woche täglich eine zusätzliche Arbeitsstunde an. Fehlt eine wirksame Abgeltungsregel, kann für die dokumentierten und angeordneten Stunden ein Vergütungs- oder Freizeitausgleichsanspruch bestehen.

Häufige Fragen

Sind alle Überstunden automatisch bezahlt?

Nein. Entscheidend sind Anspruchsgrundlage, Erwartbarkeit der Vergütung sowie Anordnung oder Zurechnung zum Arbeitgeber.

Muss der Arbeitnehmer Überstunden dokumentieren?

Wer Vergütung verlangt, muss regelmäßig Umfang und Lage der zusätzlichen Arbeit sowie deren Veranlassung darlegen.

Verwandte Begriffe

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Vergütung, Weisungsrecht, Arbeitszeugnis.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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