Geltung des Rechts
Geltung des Rechts bezeichnet die Verbindlichkeit einer Rechtsnorm innerhalb einer Rechtsordnung. Dabei lassen sich rechtliche, soziale und moralische Geltung unterscheiden. Rechtliche Geltung knüpft insbesondere an Zuständigkeit, Verfahren und höherrangiges Recht an; soziale Geltung an tatsächliche Befolgung und Durchsetzung. Die moralische Rechtfertigung einer Norm ist davon begrifflich zu unterscheiden, kann aber ihre Legitimität beeinflussen.
Grundgedanke
Eine Norm kann rechtlich gelten, obwohl sie selten befolgt oder moralisch kritisiert wird. Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und steht in engem Zusammenhang mit Rechtsbegriff, Gerechtigkeit und Geltung des Rechts.
Bedeutung für das Recht
Der Begriff hilft, geltendes Recht von tatsächlicher Wirksamkeit und moralischer Bewertung zu unterscheiden. Er beeinflusst Auslegung, Kritik und Begründung rechtlicher Regeln.
Beispiel
Eine wirksam erlassene Vorschrift bleibt rechtlich verbindlich, bis sie aufgehoben oder für nichtig erklärt wird.
Häufige Fragen
Endet Geltung bei Nichtbefolgung?
Nicht automatisch. Mangelnde Wirksamkeit kann die rechtliche Geltung jedoch langfristig untergraben.
Welche praktische Bedeutung hat der Begriff?
Er strukturiert die rechtliche Argumentation und macht unterschiedliche Maßstäbe für Geltung, Rechtfertigung und Bewertung sichtbar.
Verwandte Begriffe
Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Recht und Moral, Legitimität, Legalität
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.