Recht und Moral
Recht und Moral bezeichnet das Verhältnis zwischen rechtlich verbindlichen Normen und moralischen Maßstäben. Beide ordnen menschliches Verhalten, unterscheiden sich aber in Entstehung, Durchsetzung und Verbindlichkeit. Recht wird institutionell gesetzt und staatlich durchgesetzt; Moral beruht vor allem auf Vorstellungen von richtigem Handeln. Umstritten ist, ob extrem ungerechtes Recht seine Rechtsqualität verlieren kann.
Grundgedanke
Recht und Moral überschneiden sich häufig, sind aber nicht deckungsgleich. Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und steht in engem Zusammenhang mit Rechtsbegriff, Gerechtigkeit und Geltung des Rechts.
Bedeutung für das Recht
Der Begriff hilft, geltendes Recht von seiner tatsächlichen Wirksamkeit und seiner moralischen Bewertung zu unterscheiden. Er beeinflusst die Auslegung, Kritik und Begründung rechtlicher Regeln.
Beispiel
Ein moralisch missbilligtes Verhalten ist nicht stets verboten; umgekehrt kann eine rechtliche Pflicht moralisch umstritten sein.
Häufige Fragen
Ist unmoralisches Verhalten immer rechtswidrig?
Nein. Recht und Moral verwenden unterschiedliche Maßstäbe und Sanktionsformen.
Gehört der Begriff zum geltenden Recht?
Seine Bedeutung ist vor allem rechtsphilosophisch; je nach Zusammenhang prägt er aber auch Verfassungsrecht, Gesetzgebung und Rechtsanwendung.
Verwandte Begriffe
Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Recht und Moral, Legitimität, Legalität
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.