Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Eltern die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind gemeinsam tragen. Sie müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich einvernehmlich entscheiden. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, darf dieser alltägliche Angelegenheiten regelmäßig allein regeln. Trennung oder Scheidung beenden die gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei dauerhaftem erheblichen Streit kann das Familiengericht einzelne Entscheidungsbefugnisse oder die Sorge ganz oder teilweise übertragen.

Wichtige und alltägliche Entscheidungen

Schulwahl, größere medizinische Eingriffe und grundlegende Aufenthaltsfragen sind meist bedeutsam. Ernährung, gewöhnliche Freizeit und Tagesablauf gehören regelmäßig zum Alltag.

Konflikte

Können Eltern sich in einer wichtigen Einzelfrage nicht einigen, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.

Beispiel

Über einen gewöhnlichen Arztbesuch entscheidet der betreuende Elternteil, über eine nicht dringliche größere Operation grundsätzlich beide.

Häufige Fragen

Ist gemeinsames Sorgerecht ein Wechselmodell?

Nein. Sorge und Betreuungsmodell sind rechtlich zu unterscheiden.

Kann es aufgehoben werden?

Ja, wenn die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht.

Verwandte Begriffe

Personensorge, Vermögenssorge, Trennung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Naturalunterhalt

    Naturalunterhalt ist Unterhalt, der nicht durch Geldzahlung, sondern durch tatsächliche Versorgung erbracht wird. Dazu gehören insbesondere Wohnung, Nahrung, Kleidung, Pflege, Betreuung und Erziehung. Bei einem minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, seine Unterhaltspflicht regelmäßig auf diese Weise. Der andere Elternteil schuldet grundsätzlich Barunterhalt. Beide Leistungsformen sind rechtlich grundsätzlich gleichwertig, können…

  • Erblasser

    Als Erblasser wird die verstorbene Person bezeichnet, deren Vermögen mit dem Tod auf einen oder mehrere Erben übergeht. Der Begriff beschreibt damit den Ausgangspunkt eines Erbfalls. Zu Lebzeiten kann der spätere Erblasser durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer sein Rechtsnachfolger werden soll. Fehlt eine wirksame Verfügung von Todes wegen, richtet sich die Erbfolge nach den…

  • Alleiniges Sorgerecht

    Alleiniges Sorgerecht liegt vor, wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge oder einen abgrenzbaren Teil davon ausübt. Es kann sich unmittelbar aus der gesetzlichen Ausgangslage ergeben oder durch Entscheidung des Familiengerichts übertragen werden. Bei einer gerichtlichen Übertragung ist entscheidend, ob sie dem Kindeswohl am besten entspricht. Bloße Meinungsverschiedenheiten der Eltern genügen regelmäßig nicht; maßgeblich sind…

  • Personensorge

    Die Personensorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der die persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes betrifft. Sie umfasst insbesondere Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, schulische und berufliche Ausbildung sowie die Bestimmung des Umgangs mit Dritten innerhalb gesetzlicher Grenzen. Eltern müssen dabei die wachsende Selbstständigkeit und den Willen des Kindes berücksichtigen. Sämtliche Entscheidungen sind am Kindeswohl…

  • Mindestlohn

    Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte untere Grenze des Arbeitsentgelts, die grundsätzlich für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gezahlt werden muss. Der allgemeine Mindestlohn gilt für die meisten Arbeitnehmer und wird regelmäßig angepasst. Daneben können höhere Branchenmindestlöhne oder tarifliche Mindestentgelte bestehen. Vereinbarungen, die den zwingenden Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung unzulässig beschränken, sind grundsätzlich unwirksam. Für…