Personensorge

Die Personensorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der die persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes betrifft. Sie umfasst insbesondere Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, schulische und berufliche Ausbildung sowie die Bestimmung des Umgangs mit Dritten innerhalb gesetzlicher Grenzen. Eltern müssen dabei die wachsende Selbstständigkeit und den Willen des Kindes berücksichtigen. Sämtliche Entscheidungen sind am Kindeswohl auszurichten.

Einzelne Bereiche

Zur Personensorge gehören unter anderem Gesundheitsfürsorge, Erziehungsentscheidungen und das Recht, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes festzulegen.

Grenzen

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Bei Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht notwendige Schutzmaßnahmen treffen.

Beispiel

Die Entscheidung über eine medizinisch notwendige Behandlung gehört grundsätzlich zur Gesundheitsfürsorge als Teil der Personensorge.

Häufige Fragen

Ist Personensorge dasselbe wie Sorgerecht?

Nein. Sie ist neben der Vermögenssorge ein Teil davon.

Hat das Kind ein Mitspracherecht?

Sein Wille ist entsprechend Alter und Reife zunehmend zu berücksichtigen.

Verwandte Begriffe

Gemeinsames Sorgerecht, Alleiniges Sorgerecht, Familienrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Freistellung von der Arbeit

    Freistellung von der Arbeit ist die Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung, obwohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Sie kann einseitig durch den Arbeitgeber, aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Zu unterscheiden sind bezahlte und unbezahlte sowie widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung. Ob Vergütung, Urlaub, anderweitiger Verdienst und Wettbewerbsverbote fortwirken, hängt von Rechtsgrund,…

  • | |

    Beschlusskompetenz

    Beschlusskompetenz Beschlusskompetenz ist die rechtliche Befugnis der Wohnungseigentümer, eine bestimmte Angelegenheit durch Mehrheitsbeschluss verbindlich zu regeln. Sie muss sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz oder aus einer wirksamen Vereinbarung, insbesondere einer Öffnungsklausel, ergeben. Fehlt sie, kann der Beschluss nichtig sein. Beschlusskompetenz ist von der inhaltlichen Rechtmäßigkeit zu unterscheiden: Ein kompetenzgemäß gefasster Beschluss kann dennoch anfechtbar sein, wenn…

  • Endvermögen

    Das Endvermögen ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört. Es wird dem Anfangsvermögen gegenübergestellt; die positive Differenz bildet grundsätzlich den Zugewinn. Maßgeblicher Stichtag ist je nach Beendigungsgrund unterschiedlich. Bei Scheidung kommt für die Berechnung regelmäßig der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besondere…

  • Übereignung

    Die Übereignung ist die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums von einer Person auf eine andere. Bei beweglichen Sachen setzt sie grundsätzlich Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache voraus. Bei Grundstücken sind Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich. Die Übereignung ist nach dem Trennungsprinzip vom zugrunde liegenden Vertrag zu unterscheiden. Bewegliche Sachen Nach § 929…

  • |

    Qualifikation im Internationalen Privatrecht

    Qualifikation im Internationalen Privatrecht ist die rechtliche Einordnung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts unter den Systembegriff einer Kollisionsnorm, etwa Vertrag, unerlaubte Handlung, Ehe, Unterhalt oder Erbrecht. Sie entscheidet, welche Kollisionsregel und damit welches Sachrecht berufen wird. Grundsätzlich erfolgt die Einordnung aus Sicht des Rechts des angerufenen Gerichts, wobei autonome Begriffe des Unions- und Völkerrechts eigenständig auszulegen sind….

  • Umgangspflegschaft

    Die Umgangspflegschaft ist eine familiengerichtliche Maßnahme zur Durchführung einer Umgangsregelung, wenn die betreuende Person ihre Pflicht zur Ermöglichung des Umgangs dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt. Der Umgangspfleger erhält einen begrenzten Wirkungskreis und darf insbesondere die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs verlangen sowie den Aufenthalt für die Umgangsdauer bestimmen. Die Maßnahme greift in die…