Personensorge
Die Personensorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der die persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes betrifft. Sie umfasst insbesondere Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, schulische und berufliche Ausbildung sowie die Bestimmung des Umgangs mit Dritten innerhalb gesetzlicher Grenzen. Eltern müssen dabei die wachsende Selbstständigkeit und den Willen des Kindes berücksichtigen. Sämtliche Entscheidungen sind am Kindeswohl auszurichten.
Einzelne Bereiche
Zur Personensorge gehören unter anderem Gesundheitsfürsorge, Erziehungsentscheidungen und das Recht, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes festzulegen.
Grenzen
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Bei Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht notwendige Schutzmaßnahmen treffen.
Beispiel
Die Entscheidung über eine medizinisch notwendige Behandlung gehört grundsätzlich zur Gesundheitsfürsorge als Teil der Personensorge.
Häufige Fragen
Ist Personensorge dasselbe wie Sorgerecht?
Nein. Sie ist neben der Vermögenssorge ein Teil davon.
Hat das Kind ein Mitspracherecht?
Sein Wille ist entsprechend Alter und Reife zunehmend zu berücksichtigen.
Verwandte Begriffe
Gemeinsames Sorgerecht, Alleiniges Sorgerecht, Familienrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.