Vermögenssorge

Die Vermögenssorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der Verwaltung, Erhaltung und rechtliche Vertretung in Vermögensangelegenheiten des minderjährigen Kindes umfasst. Eltern müssen das Kindesvermögen wirtschaftlich und ausschließlich im Interesse des Kindes verwalten. Für bestimmte besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Eigene Vermögensinteressen der Eltern dürfen nicht mit denen des Kindes vermischt werden; bei Interessenkonflikten kann eine Ergänzungspflegschaft notwendig sein.

Aufgaben

Zur Vermögenssorge gehören etwa Verwaltung von Konten, Forderungen, Wertpapieren oder geerbtem Vermögen sowie die Abgabe notwendiger Erklärungen.

Beschränkungen

Das Gesetz schließt bestimmte Geschäfte aus oder verlangt gerichtliche Genehmigung, um das Kind vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken zu schützen.

Beispiel

Erbt ein Kind ein Grundstück, verwalten die sorgeberechtigten Eltern es; für eine Veräußerung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Häufige Fragen

Dürfen Eltern Kindesvermögen für sich verwenden?

Nein. Sie müssen es im Interesse des Kindes verwalten.

Was geschieht bei Interessenkollision?

Für das betroffene Geschäft kann ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Verwandte Begriffe

Personensorge, Gemeinsames Sorgerecht, Alleiniges Sorgerecht. Grundlage sind die Vorschriften des BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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