Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Sie umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Maßstab jeder Entscheidung ist das Kindeswohl. Die Sorge steht Eltern je nach rechtlicher Ausgangslage gemeinsam oder einem Elternteil allein zu. Staatliche Eingriffe sind nur auf gesetzlicher Grundlage und insbesondere bei einer Gefährdung des Kindeswohls zulässig.

Inhalt

Zur Personensorge gehören unter anderem Pflege, Erziehung, Aufenthalt, Gesundheit und Ausbildung. Die Vermögenssorge betrifft Verwaltung und Schutz des Kindesvermögens.

Ausübung

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich gemeinsam entscheiden.

Beispiel

Die Wahl einer weiterführenden Schule ist regelmäßig eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und bedarf bei gemeinsamer Sorge einer gemeinsamen Entscheidung.

Häufige Fragen

Endet die Sorge durch Trennung?

Nein. Die gemeinsame Sorge besteht grundsätzlich fort.

Kann das Familiengericht eingreifen?

Ja, wenn eine gesetzliche Voraussetzung vorliegt, insbesondere bei Kindeswohlgefährdung.

Verwandte Begriffe

Alleiniges Sorgerecht, Familienrecht, Kindesunterhalt. Weitere Hinweise: info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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