|

Religionsbeschimpfung

Religionsbeschimpfung bezeichnet im strafrechtlichen Zusammenhang das qualifiziert herabsetzende Äußern über den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, eine Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung. § 166 StGB stellt ein solches Verhalten nur unter Strafe, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Vorschrift schützt damit nicht jedes religiöse Gefühl. Bei ihrer Anwendung sind Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Kontext und Schwere der Äußerung besonders sorgfältig abzuwägen. Die Strafnorm ist wegen ihrer Grundrechtsrelevanz eng und kontextbezogen auszulegen.

Rechtliche Bedeutung

Eine Beschimpfung ist mehr als Ablehnung oder Kritik; sie verlangt eine besonders verletzende Missachtungskundgabe.

Voraussetzungen und Folgen

Strafbarkeit setzt Tatobjekt, qualifizierte Beschimpfung, Eignung zur Friedensstörung und Vorsatz voraus.

Beispiel

Eine polemische Religionskritik bleibt straflos, solange sie nicht die hohe Schwelle der strafbaren Beschimpfung erreicht.

Häufige Fragen

Ist Satire erfasst?

Sie kann erfasst sein, genießt aber Kunst- und Meinungsfreiheit; der konkrete Aussagekern ist maßgeblich.

Muss der öffentliche Frieden tatsächlich gestört sein?

Nein. Die konkrete Eignung zur Störung genügt.

Verwandte Begriffe

Siehe Blasphemie, Meinungsfreiheit und Strafrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Unterlassen im Strafrecht

    Unterlassen im Strafrecht ist das Nichtvornehmen einer rechtlich erwarteten Handlung, obwohl der Täter handeln kann. Strafbar ist es entweder, weil ein Tatbestand gerade das Untätigbleiben erfasst, oder weil der Täter als Garant einen tatbestandlichen Erfolg nicht verhindert. Im zweiten Fall verlangt § 13 StGB insbesondere eine besondere Einstandspflicht und die Gleichwertigkeit mit aktivem Tun. Zusätzlich…

  • |

    Durchsuchung im Strafverfahren

    Die Durchsuchung im Strafverfahren ist eine offene Ermittlungsmaßnahme zur Ergreifung eines Beschuldigten, zur Verfolgung von Tatspuren oder zum Auffinden bestimmter Beweismittel. Bei dem Beschuldigten richtet sie sich nach § 102 StPO, bei anderen Personen nach den strengeren Voraussetzungen des § 103 StPO. Eine Wohnungsdurchsuchung greift in Art. 13 GG ein, bedarf grundsätzlich richterlicher Anordnung und…

  • |

    Akteneinsicht im Strafverfahren

    Akteneinsicht im Strafverfahren ist das Recht, die Ermittlungs- und Gerichtsakten sowie amtlich verwahrte Beweisstücke einzusehen. Für den Verteidiger folgt es vor allem aus § 147 StPO und dient der wirksamen Kenntnis und Prüfung des Tatvorwurfs. Ein unverteidigter Beschuldigter erhält unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst Einsicht oder Abschriften. Das Recht kann im Ermittlungsverfahren zeitweise beschränkt sein,…

  • |

    Verdunkelungsgefahr

    Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde Beweismittel vernichten, verändern, unterdrücken oder fälschen, unlauter auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige einwirken oder andere hierzu veranlassen und dadurch die Wahrheitsermittlung erschweren. Erforderlich sind konkrete Tatsachen; die bloße Möglichkeit einer Beeinflussung genügt nicht. Der Haftgrund entfällt, wenn die gefährdeten Beweise…

  • Leichtfertigkeit

    Leichtfertigkeit bezeichnet eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit, bei der sich die Pflichtwidrigkeit geradezu aufdrängt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…

  • |

    Große Strafkammer

    Die große Strafkammer ist der regelmäßig erstinstanzlich tätige Strafspruchkörper des Landgerichts. Sie verhandelt insbesondere schwere Straftaten, für die weder Amtsgericht noch Oberlandesgericht zuständig sind. In der Hauptverhandlung ist sie grundsätzlich mit Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt; die Zahl der Berufsrichter wird nach gesetzlichen Kriterien vorab festgelegt. Besondere große Strafkammern bestehen etwa als Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer….