Jugendkammer
Die Jugendkammer ist eine besondere Strafkammer des Landgerichts für schwerwiegende Jugendstrafsachen. Sie entscheidet als erstinstanzliches Gericht vor allem über besonders bedeutsame Anklagen gegen Jugendliche oder Heranwachsende und außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Jugendgerichte. Ihre Besetzung und Zuständigkeit richten sich nach Jugendgerichtsgesetz und Gerichtsverfassungsgesetz. Auch hier prägen Erziehungsgedanke und Persönlichkeitserforschung das Verfahren.
Rechtliche Einordnung
Je nach Verfahrensart entscheidet die große oder kleine Jugendkammer. In der Hauptverhandlung wirken Berufsrichter und Jugendschöffen mit.
Voraussetzungen und Folgen
Eine erstinstanzliche Zuständigkeit kommt insbesondere bei schweren Delikten oder besonders großem Umfang und Gewicht des Verfahrens in Betracht.
Beispiel
Eine Anklage wegen eines Tötungsdelikts gegen einen Jugendlichen wird regelmäßig vor einer großen Jugendkammer des Landgerichts verhandelt.
Häufige Fragen
Wo ist Jugendkammer geregelt?
Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.