Erziehungsregister

Das Erziehungsregister ist ein beim Bundesamt für Justiz geführtes Register für bestimmte jugendstrafrechtliche Entscheidungen und Maßnahmen. Es enthält insbesondere Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und weitere im Bundeszentralregistergesetz bezeichnete Vorgänge, die nicht wie gewöhnliche strafrechtliche Verurteilungen behandelt werden. Die Eintragungen erscheinen grundsätzlich nicht im normalen Führungszeugnis. Auskünfte erhalten nur die gesetzlich bestimmten Behörden und Gerichte für eng begrenzte Zwecke.

Rechtliche Einordnung

Die maßgeblichen Vorschriften stehen in §§ 59 ff. BZRG. Das Register unterstützt insbesondere Jugendgerichte bei der Beurteilung früherer erzieherischer Reaktionen.

Voraussetzungen und Folgen

Eintragungen werden nach den gesetzlichen Regeln entfernt, regelmäßig spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres, soweit keine Ausnahme eingreift.

Beispiel

Eine jugendgerichtliche Verwarnung kann in das Erziehungsregister aufgenommen werden, ohne später im privaten Führungszeugnis des Betroffenen aufzutauchen.

Häufige Fragen

Wo ist Erziehungsregister geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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