Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Sie wird regelmäßig von der auszahlenden Stelle, etwa einer Bank oder Kapitalgesellschaft, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei privaten Anlegern wirkt der Abzug häufig als Abgeltungsteuer und erfüllt damit grundsätzlich die Einkommensteuerpflicht auf diese Erträge.

Erfasste Erträge

Zum Steuerabzug gehören insbesondere Zinsen, Dividenden und bestimmte Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. Ausnahmen und besondere Verfahren ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz.

Einbehalt und Anrechnung

Die auszahlende Stelle behält die Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Soweit keine Abgeltungswirkung eintritt, wird sie auf die festgesetzte Steuer angerechnet.

Beispiel

Eine Bank schreibt Zinsen gut und führt davon Kapitalertragsteuer ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Häufige Fragen

Kann ein Freibetrag genutzt werden?

Ja. Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.

Ist eine Steuererklärung nötig?

Häufig nicht, kann aber etwa zur Günstigerprüfung oder Korrektur erforderlich oder vorteilhaft sein.

Verwandte Begriffe

Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Kapitalvermögen, Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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