Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Sie wird regelmäßig von der auszahlenden Stelle, etwa einer Bank oder Kapitalgesellschaft, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei privaten Anlegern wirkt der Abzug häufig als Abgeltungsteuer und erfüllt damit grundsätzlich die Einkommensteuerpflicht auf diese Erträge.

Erfasste Erträge

Zum Steuerabzug gehören insbesondere Zinsen, Dividenden und bestimmte Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. Ausnahmen und besondere Verfahren ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz.

Einbehalt und Anrechnung

Die auszahlende Stelle behält die Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Soweit keine Abgeltungswirkung eintritt, wird sie auf die festgesetzte Steuer angerechnet.

Beispiel

Eine Bank schreibt Zinsen gut und führt davon Kapitalertragsteuer ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Häufige Fragen

Kann ein Freibetrag genutzt werden?

Ja. Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.

Ist eine Steuererklärung nötig?

Häufig nicht, kann aber etwa zur Günstigerprüfung oder Korrektur erforderlich oder vorteilhaft sein.

Verwandte Begriffe

Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Kapitalvermögen, Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er soll das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichern. Nur soweit das zu versteuernde Einkommen den gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt, fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich Steuer an. Die Höhe wird regelmäßig angepasst und gilt für jeden Steuerpflichtigen. Rechtsgrundlage und Zweck Der Grundfreibetrag…

  • |

    Haftungsbescheid

    Ein Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich für eine Steuer haftenden Dritten in Anspruch nimmt. Nach § 191 AO setzt er einen eigenständigen gesetzlichen Haftungstatbestand voraus, etwa die schuldhafte Verletzung steuerlicher Vertreterpflichten. Der Haftungsschuldner wird dadurch nicht mit dem ursprünglichen Steuerschuldner gleichgesetzt. Die Behörde muss die Voraussetzungen und regelmäßig auch ihr…

  • Abgeltungsteuer

    Die Abgeltungsteuer bezeichnet die grundsätzlich abschließende Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen durch den Kapitalertragsteuerabzug. Der Steuersatz beträgt regelmäßig 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit dem Einbehalt durch Bank oder andere auszahlende Stelle ist die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Anwendungsbereich Erfasst werden insbesondere Zinsen, Dividenden und viele…

  • Steuerfestsetzung

    Die Steuerfestsetzung ist die verbindliche Bestimmung, ob und in welcher Höhe eine Steuer geschuldet wird. Sie erfolgt grundsätzlich durch einen schriftlichen oder elektronischen Steuerbescheid. Die Finanzbehörde wendet dabei das jeweilige Steuergesetz auf die ermittelten Besteuerungsgrundlagen an. Eine Festsetzung kann auch unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig ergehen. Rechtsgrundlage und Funktion Die allgemeinen Regeln enthalten §§…

  • | | |

    Rückwirkungsverbot im Steuerrecht

    Das Rückwirkungsverbot im Steuerrecht begrenzt nachträgliche Änderungen steuerlicher Rechtsfolgen. Es folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip und schützt das berechtigte Vertrauen des Steuerpflichtigen in die geltende Rechtslage. Besonders streng ist die grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung, bei der ein abgeschlossenes Steuertatbestandsrecht nachträglich verschärft wird. Eine unechte Rückwirkung erfasst dagegen noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und ist nach einer Abwägung…

  • |

    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

    Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen Straffreiheit für bereits begangene Steuerhinterziehungen zu erlangen. Der Täter muss gegenüber der Finanzbehörde rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart nachholen oder berichtigen. Zusätzlich müssen regelmäßig Steuern, Zinsen und gegebenenfalls ein Geldbetrag fristgerecht gezahlt werden. Vollständigkeit Eine sogenannte…