Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer auf Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wichtigster Fall ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Steuerbar können aber auch bestimmte Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften sein. Bemessungsgrundlage ist regelmäßig die Gegenleistung; der Steuersatz wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz.

Steuerbare Vorgänge

Neben Kaufverträgen erfasst das Gesetz insbesondere Auflassung, Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren und bestimmte gesellschaftsrechtliche Veränderungen. Gesetzliche Befreiungen gelten etwa in einzelnen familiären Übertragungsfällen.

Steuerschuldner

Bei einem Grundstückskauf sind grundsätzlich Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner. Vertraglich wird die Zahlung meist dem Käufer auferlegt.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt ein bebautes Grundstück. Das Finanzamt setzt auf Grundlage des Kaufpreises und des Landessteuersatzes Grunderwerbsteuer fest.

Häufige Fragen

Ist sie dasselbe wie Grundsteuer?

Nein. Die Grundsteuer fällt laufend auf Grundbesitz an, die Grunderwerbsteuer beim Erwerbsvorgang.

Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?

Regelmäßig erst nach Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Verwandte Begriffe

Grundsteuer, Grundstückskaufvertrag, Auflassung, Gesamtschuldner, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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