Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach Arbeitslohn, Steuerklasse, Freibeträgen und den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Lohnsteuerabzug
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich Steuerschuldner, während der Arbeitgeber die Steuer berechnet, einbehält und abführt. Der Abzug dient der laufenden Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer.
Veranlagung
Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung wird die einbehaltene Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Daraus kann sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben.
Beispiel
Ein Arbeitgeber behält monatlich Lohnsteuer vom Bruttolohn ein. Nach Abgabe der Steuererklärung werden zusätzliche Werbungskosten berücksichtigt und ein Teil erstattet.
Häufige Fragen
Ist Lohnsteuer zusätzlich zur Einkommensteuer zu zahlen?
Nein. Sie wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wer führt sie ab?
Der Arbeitgeber führt sie für Rechnung des Arbeitnehmers an das Finanzamt ab.
Verwandte Begriffe
Einkommensteuer, Arbeitnehmer, Werbungskosten, Steuerklasse, Steuererklärung
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