Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei den Überschusseinkünften von den Einnahmen abgezogen und mindern dadurch die steuerpflichtigen Einkünfte. Typische Beispiele sind beruflich veranlasste Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Die gesetzliche Grundregel enthält § 9 des Einkommensteuergesetzes.
Anwendungsbereich
Werbungskosten sind insbesondere bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften relevant. Voraussetzung ist ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit der jeweiligen Einkunftsart.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird grundsätzlich ein Pauschbetrag berücksichtigt. Höhere tatsächliche Aufwendungen können bei entsprechendem Nachweis abgezogen werden.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer kauft ausschließlich beruflich benötigte Fachliteratur. Die Kosten können grundsätzlich Werbungskosten sein.
Häufige Fragen
Sind private Kosten abziehbar?
Grundsätzlich nein. Gemischte Aufwendungen können nur nach den gesetzlichen Regeln aufgeteilt werden.
Was ist der Unterschied zu Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben betreffen Gewinneinkünfte; Werbungskosten Überschusseinkünfte.
Verwandte Begriffe
Einkünfte, Einkunftsarten, Betriebsausgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Arbeitsmittel
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