Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei den Überschusseinkünften von den Einnahmen abgezogen und mindern dadurch die steuerpflichtigen Einkünfte. Typische Beispiele sind beruflich veranlasste Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Die gesetzliche Grundregel enthält § 9 des Einkommensteuergesetzes.

Anwendungsbereich

Werbungskosten sind insbesondere bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften relevant. Voraussetzung ist ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit der jeweiligen Einkunftsart.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird grundsätzlich ein Pauschbetrag berücksichtigt. Höhere tatsächliche Aufwendungen können bei entsprechendem Nachweis abgezogen werden.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer kauft ausschließlich beruflich benötigte Fachliteratur. Die Kosten können grundsätzlich Werbungskosten sein.

Häufige Fragen

Sind private Kosten abziehbar?

Grundsätzlich nein. Gemischte Aufwendungen können nur nach den gesetzlichen Regeln aufgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zu Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben betreffen Gewinneinkünfte; Werbungskosten Überschusseinkünfte.

Verwandte Begriffe

Einkünfte, Einkunftsarten, Betriebsausgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Arbeitsmittel

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