Anspruch
Anspruch: Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Bedeutung und Voraussetzungen
Die Definition steht in § 194 Abs. 1 BGB. Ein Anspruch benötigt eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage und kann durch Einwendungen ausgeschlossen oder durch Einreden gehemmt sein. Ansprüche unterliegen regelmäßig der Verjährung.
Beispiel
Aus einem wirksamen Kaufvertrag kann der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangen.
Abgrenzung
Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.
Häufige Fragen
Entsteht die Rechtsfolge automatisch?
Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.
Verwandte Begriffe
Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.