Vollmacht
Vollmacht: Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, für einen anderen rechtlich zu handeln.
Bedeutung und Voraussetzungen
Sie kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder dem Geschäftspartner erklärt werden. Ihr Umfang richtet sich nach der Vollmachterteilung. Erlischt oder überschreitet der Vertreter die Vollmacht, gelten die Regeln über den Vertreter ohne Vertretungsmacht.
Beispiel
Ein Unternehmer bevollmächtigt einen Mitarbeiter, Kaufverträge bis 5.000 Euro abzuschließen.
Abgrenzung
Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.
Häufige Fragen
Entsteht die Rechtsfolge automatisch?
Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.
Verwandte Begriffe
Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.