Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet, dass Grundrechte nicht nur das Verhältnis zwischen Bürger und Staat prägen, sondern über die Auslegung des Privatrechts auch auf Rechtsbeziehungen zwischen Privaten einwirken. Grundrechte gelten dort grundsätzlich nicht unmittelbar wie gegenüber staatlicher Gewalt. Gerichte müssen jedoch zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe im Licht der grundrechtlichen Wertentscheidungen auslegen. Grundgedanke Nach…