Reichsgericht
Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 das oberste ordentliche Gericht des Deutschen Reichs mit Sitz in Leipzig. Es entschied insbesondere als Revisionsgericht in Zivil- und Strafsachen und sollte nach der Reichsjustizreform eine einheitliche Anwendung des Reichsrechts gewährleisten. Seine Rechtsprechung prägte das Bürgerliche Gesetzbuch und zahlreiche allgemeine Rechtsgrundsätze. Zugleich war seine Rolle während des Nationalsozialismus…