Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe ist die gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens oder Eigentums. Wer ein solches Unternehmen betreiben will, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Betreiber und eingesetzte Wachpersonen müssen zuverlässig sein; je nach Tätigkeit sind Unterrichtung oder Sachkundeprüfung erforderlich. Zusätzlich gelten Bewachungsverordnung, Datenschutz-, Waffen-, Arbeits- und Strafrecht. Besonders sensible Aufgaben wie Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder…