Mietrückstand
Mietrückstand bezeichnet fällige, aber nicht gezahlte Miete oder vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Er kann Verzugszinsen, Mahnkosten, Zahlungsklage und bei erheblicher Höhe eine ordentliche oder fristlose Kündigung auslösen. Für Wohnraum gelten besondere Schwellen und Schutzvorschriften. Eine nachträgliche Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen die fristlose Kündigung unwirksam machen, nicht jedoch automatisch eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung. Höhe, Fälligkeit und…