Anschlussbeitrag

Ein Anschlussbeitrag ist ein Beitrag, der für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine öffentliche Einrichtung erhoben wird, beispielsweise an Wasserversorgung, Entwässerung oder andere leitungsgebundene Einrichtungen. Er soll den besonderen wirtschaftlichen Vorteil ausgleichen, den das Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit erhält. Voraussetzungen, Maßstäbe und Entstehung der Beitragspflicht ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung.

Funktion und Voraussetzungen

Der Anschlussbeitrag ist von laufenden Benutzungsgebühren zu unterscheiden: Er finanziert die Einrichtung oder Anschlussmöglichkeit, die Gebühr die konkrete Nutzung.

Beispiel

Ein neu bebautes Grundstück wird an die gemeindliche Wasserversorgung anschließbar; die Gemeinde setzt einen Anschlussbeitrag fest.

Häufige Fragen

Ist die tatsächliche Wasserentnahme erforderlich?

Nein. Entscheidend kann bereits die gesicherte Anschlussmöglichkeit sein.

Verwandte Begriffe

Beitrag, Herstellungsbeitrag, Benutzungsgebühr, Kommunalabgabenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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