Straßenausbaubeitrag
Ein Straßenausbaubeitrag ist ein kommunaler Beitrag für die Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung einer bereits vorhandenen öffentlichen Straße. Anders als der Erschließungsbeitrag betrifft er nicht die erstmalige Herstellung. Ob und unter welchen Voraussetzungen er erhoben wird, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der kommunalen Satzung. In einigen Ländern sind Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder erheblich eingeschränkt worden.
Funktion und Voraussetzungen
Die Gemeinde muss die Maßnahme und den umlagefähigen Aufwand rechtlich zutreffend bestimmen. Der Vorteil der Anlieger und die Verteilung des Aufwands sind zentrale Fragen.
Beispiel
Eine Gemeinde erneuert Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung einer bestehenden Anliegerstraße und erlässt Beitragsbescheide.
Häufige Fragen
Gibt es Straßenausbaubeiträge überall?
Nein. Die Rechtslage unterscheidet sich nach Bundesland und kommunaler Satzung.
Verwandte Begriffe
Beitrag, Erschließungsbeitrag, Kommunale Abgabensatzung, Abgabenbescheid
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.