Straßenausbaubeitrag

Ein Straßenausbaubeitrag ist ein kommunaler Beitrag für die Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung einer bereits vorhandenen öffentlichen Straße. Anders als der Erschließungsbeitrag betrifft er nicht die erstmalige Herstellung. Ob und unter welchen Voraussetzungen er erhoben wird, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der kommunalen Satzung. In einigen Ländern sind Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder erheblich eingeschränkt worden.

Funktion und Voraussetzungen

Die Gemeinde muss die Maßnahme und den umlagefähigen Aufwand rechtlich zutreffend bestimmen. Der Vorteil der Anlieger und die Verteilung des Aufwands sind zentrale Fragen.

Beispiel

Eine Gemeinde erneuert Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung einer bestehenden Anliegerstraße und erlässt Beitragsbescheide.

Häufige Fragen

Gibt es Straßenausbaubeiträge überall?

Nein. Die Rechtslage unterscheidet sich nach Bundesland und kommunaler Satzung.

Verwandte Begriffe

Beitrag, Erschließungsbeitrag, Kommunale Abgabensatzung, Abgabenbescheid

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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