Kurbeitrag

Der Kurbeitrag ist eine kommunale Abgabe, die in anerkannten Kur- oder Erholungsorten von Personen erhoben werden kann, die sich dort zu Kur-, Erholungs- oder Fremdenverkehrszwecken aufhalten. Er dient der Finanzierung kurörtlicher Einrichtungen und Angebote, von denen Gäste einen besonderen Vorteil haben. Voraussetzungen, Höhe und Befreiungen ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung. Der Begriff Kurtaxe wird häufig gleichbedeutend verwendet.

Funktion und Voraussetzungen

Die Satzung muss den Kreis der Beitragspflichtigen, Erhebung, Befreiungen und Mittelverwendung hinreichend bestimmen.

Beispiel

Ein Übernachtungsgast zahlt im Kurort einen täglichen Kurbeitrag zur Finanzierung von Kurpark und Gästeinfrastruktur.

Häufige Fragen

Ist der Kurbeitrag eine Übernachtungsteuer?

Nein. Der Kurbeitrag knüpft an besondere kurörtliche Vorteile an und ist rechtlich anders einzuordnen.

Verwandte Begriffe

Abgabenrecht, Fremdenverkehrsbeitrag, Übernachtungsteuer, Kommunale Abgabensatzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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