Beitrag

Ein Beitrag ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die von Personen erhoben wird, denen durch eine öffentliche Einrichtung oder Maßnahme ein besonderer Vorteil geboten wird. Anders als eine Gebühr setzt der Beitrag keine tatsächliche Nutzung voraus; anders als eine Steuer knüpft er an einen konkreten Vorteil oder eine besondere Kostenlage an. Typische Beispiele sind Erschließungs-, Anschluss- oder Herstellungsbeiträge. Die Erhebung beruht auf Gesetz und Satzung.

Funktion und Voraussetzungen

Der Vorteil muss dem Beitragspflichtigen individuell zurechenbar sein. Maßstab und Höhe müssen sachgerecht und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein.

Beispiel

Anlieger zahlen einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße, die ihr Grundstück erschließt.

Häufige Fragen

Ist ein Beitrag eine Steuer?

Nein. Der Beitrag wird wegen eines besonderen Vorteils erhoben, nicht ohne individuellen Bezug.

Verwandte Begriffe

Abgabe, Erschließungsbeitrag, Anschlussbeitrag, Kommunalabgabenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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