Beitrag

Ein Beitrag ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die von Personen erhoben wird, denen durch eine öffentliche Einrichtung oder Maßnahme ein besonderer Vorteil geboten wird. Anders als eine Gebühr setzt der Beitrag keine tatsächliche Nutzung voraus; anders als eine Steuer knüpft er an einen konkreten Vorteil oder eine besondere Kostenlage an. Typische Beispiele sind Erschließungs-, Anschluss- oder Herstellungsbeiträge. Die Erhebung beruht auf Gesetz und Satzung.

Funktion und Voraussetzungen

Der Vorteil muss dem Beitragspflichtigen individuell zurechenbar sein. Maßstab und Höhe müssen sachgerecht und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein.

Beispiel

Anlieger zahlen einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße, die ihr Grundstück erschließt.

Häufige Fragen

Ist ein Beitrag eine Steuer?

Nein. Der Beitrag wird wegen eines besonderen Vorteils erhoben, nicht ohne individuellen Bezug.

Verwandte Begriffe

Abgabe, Erschließungsbeitrag, Anschlussbeitrag, Kommunalabgabenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Anschlussbeitrag

    Ein Anschlussbeitrag ist ein Beitrag, der für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine öffentliche Einrichtung erhoben wird, beispielsweise an Wasserversorgung, Entwässerung oder andere leitungsgebundene Einrichtungen. Er soll den besonderen wirtschaftlichen Vorteil ausgleichen, den das Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit erhält. Voraussetzungen, Maßstäbe und Entstehung der Beitragspflicht ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung. Funktion…

  • |

    Örtliche Aufwandsteuer

    Eine örtliche Aufwandsteuer ist eine kommunale Steuer, die an einen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand anknüpft. Sie erfasst damit typischerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in einem besonderen Konsum oder Besitzaufwand zeigt. Bekannte Beispiele sind Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer oder Vergnügungsteuer. Grundlage sind landesrechtliche Ermächtigungen und kommunale Satzungen. Funktion und Voraussetzungen Die Steuer…

  • Verbesserungsbeitrag

    Ein Verbesserungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung einer Maßnahme, die eine bestehende öffentliche Einrichtung über die bloße Erhaltung hinaus verbessert. Er setzt einen besonderen Vorteil für die angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke voraus. Die Abgrenzung zur beitragsfreien Unterhaltung und zur erstmaligen Herstellung ist häufig entscheidend. Rechtsgrundlage sind Landesrecht und kommunale Satzungen. Funktion und Voraussetzungen Die…

  • |

    Örtliche Verbrauchsteuer

    Eine örtliche Verbrauchsteuer ist eine kommunale Steuer, die an den Verbrauch bestimmter Güter oder Leistungen innerhalb des Gemeindegebiets anknüpft. Sie wird auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung durch kommunale Satzung erhoben. Ihr Ziel kann neben Einnahmeerzielung auch Lenkung sein. Die Steuer muss örtlich begrenzt, gleichheitsgerecht und von bundes- oder landesrechtlich geregelten Steuern abgrenzbar sein. Funktion und…

  • |

    Übernachtungsteuer

    Die Übernachtungsteuer ist eine kommunale Steuer, die an entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anknüpft. Sie wird häufig als örtliche Aufwandsteuer eingeordnet und durch kommunale Satzung geregelt. Steuerpflicht, Befreiungen und Erhebungsverfahren unterscheiden sich nach Gemeinde. In der Praxis können etwa beruflich veranlasste Übernachtungen oder bestimmte Personengruppen ausgenommen sein, wenn die Satzung dies vorsieht. Funktion und Voraussetzungen Der…

  • |

    Steuerfindungsrecht

    Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern. Funktion…