Beitrag
Ein Beitrag ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die von Personen erhoben wird, denen durch eine öffentliche Einrichtung oder Maßnahme ein besonderer Vorteil geboten wird. Anders als eine Gebühr setzt der Beitrag keine tatsächliche Nutzung voraus; anders als eine Steuer knüpft er an einen konkreten Vorteil oder eine besondere Kostenlage an. Typische Beispiele sind Erschließungs-, Anschluss- oder Herstellungsbeiträge. Die Erhebung beruht auf Gesetz und Satzung.
Funktion und Voraussetzungen
Der Vorteil muss dem Beitragspflichtigen individuell zurechenbar sein. Maßstab und Höhe müssen sachgerecht und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein.
Beispiel
Anlieger zahlen einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße, die ihr Grundstück erschließt.
Häufige Fragen
Ist ein Beitrag eine Steuer?
Nein. Der Beitrag wird wegen eines besonderen Vorteils erhoben, nicht ohne individuellen Bezug.
Verwandte Begriffe
Abgabe, Erschließungsbeitrag, Anschlussbeitrag, Kommunalabgabenrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.