Öffentliches Recht

  • Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung

    Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung bezeichnet eine verfassungsgerichtlich angeordnete Sanktion gegen eine verfassungsfeindliche Partei, die nicht verboten wird. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • Jedermann-Grundrecht

    Jedermann-Grundrecht bezeichnet ein Grundrecht, das grundsätzlich jedem Menschen unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit zusteht. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts

    Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen abgestuften Gleichheitsmaßstab, der je nach Differenzierungsmerkmal und Freiheitsbezug strengere Verhältnismäßigkeitsanforderungen stellt. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • Freizügigkeit

    Die Freizügigkeit nach Art. 11 GG schützt das Recht jedes Deutschen, an jedem Ort im Bundesgebiet Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Geschützt sind die Einreise in das Bundesgebiet, das Verbleiben, der Ortswechsel und die freie Wahl des Lebensmittelpunkts. Das Grundrecht ist von der unionsrechtlichen Freizügigkeit und der bloßen körperlichen Fortbewegungsfreiheit abzugrenzen. Eingriffe sind nur durch…

  • Ehefreiheit

    Ehefreiheit bezeichnet das Recht, eine Ehe einzugehen, einen Ehepartner frei zu wählen und eheliche Lebensgemeinschaft selbstbestimmt zu gestalten. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des…

  • Selbstordnungsrecht der Religionsgemeinschaften

    Selbstordnungsrecht der Religionsgemeinschaften bezeichnet das Recht von Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten innerhalb der allgemeinen Gesetze selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende…

  • Sachlichkeitsgebot

    Sachlichkeitsgebot bezeichnet die Pflicht staatlicher Stellen, öffentlichkeitswirksame Informationen zutreffend, zurückhaltend und aufgabenbezogen zu formulieren. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

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    Streitbare Demokratie

    Streitbare oder wehrhafte Demokratie bezeichnet das verfassungsrechtliche Konzept, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung ihren Gegnern nicht schutzlos ausgeliefert ist. Das Grundgesetz stellt hierfür besondere, jeweils eigenständig geregelte Instrumente bereit, darunter Parteiverbot, Finanzierungsausschluss, Vereinigungsverbot und Grundrechtsverwirkung. Der Begriff ist keine allgemeine Eingriffsermächtigung. Jede Maßnahme setzt ihre eigenen tatbestandlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen voraus und muss den Ausnahmecharakter…

  • Grundrechtsbindung

    Grundrechtsbindung bezeichnet die Bindung staatlicher Gewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Ungleichbehandlung

    Ungleichbehandlung bezeichnet eine unterschiedliche rechtliche Behandlung vergleichbarer Personen, Gruppen oder Sachverhalte. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…