Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung
Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung bezeichnet eine verfassungsgerichtlich angeordnete Sanktion gegen eine verfassungsfeindliche Partei, die nicht verboten wird. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…