Sachlichkeitsgebot
Sachlichkeitsgebot bezeichnet die Pflicht staatlicher Stellen, öffentlichkeitswirksame Informationen zutreffend, zurückhaltend und aufgabenbezogen zu formulieren. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Neutralität, demokratischen Wettbewerb und staatliche Verfassungsidentität.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, ergänzenden Gesetzen und der Verfassungsrechtsprechung.
Voraussetzungen und Folgen
Unsachliche Herabsetzung, Manipulation oder parteipolitische Werbung mit staatlichen Mitteln ist unzulässig
Beispiel
Eine Behörde informiert über ein Gesetz, ohne politische Gegner abwertend zu kommentieren
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind das Grundgesetz, einschlägige Bundes- oder Landesgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Welche Funktion erfüllt der Begriff?
Er sichert freiheitliche Ordnung, demokratischen Wettbewerb oder die rechtlich begrenzte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.
Verwandte Begriffe
Verfassungsrecht, Demokratieprinzip, Glaubensfreiheit
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