Unvereinbarerklärung
Unvereinbarerklärung bezeichnet die Feststellung, dass eine Norm mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ohne sie sofort für nichtig zu erklären. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz…