Ehefreiheit
Ehefreiheit bezeichnet das Recht, eine Ehe einzugehen, einen Ehepartner frei zu wählen und eheliche Lebensgemeinschaft selbstbestimmt zu gestalten. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des…