Beteiligter im Verwaltungsverfahren
Beteiligter im Verwaltungsverfahren ist eine Person oder Stelle, die nach § 13 VwVfG kraft Antragstellung, Verfahrensadressierung, Vertragsbeteiligung, Hinzuziehung oder gesetzlicher Bestimmung am Verfahren teilnimmt. Die Beteiligtenstellung vermittelt Verfahrensrechte wie Anhörung, Akteneinsicht und Vertretung, kann aber auch Mitwirkungsobliegenheiten auslösen. Sie ist von der materiellen Rechtsinhaberschaft zu unterscheiden: Beteiligter kann sein, wer am Verfahren teilnimmt, ohne den…