Verböserung im Widerspruchsverfahren
Verböserung im Widerspruchsverfahren, auch Reformatio in peius, ist die Änderung eines angegriffenen Verwaltungsakts zum Nachteil des Widerspruchsführers. Sie kann etwa eine höhere Gebühr oder weitergehende Auflage bewirken. Ihre Zulässigkeit hängt von der Sachentscheidungsbefugnis der Widerspruchsbehörde, dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht und dem Vertrauensschutz ab. Vor der belastenderen Entscheidung muss der Betroffene grundsätzlich angehört und auf…