Öffentliches Recht

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    Landeseigenverwaltung

    Landeseigenverwaltung ist der verfassungsrechtliche Regelfall, in dem die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen. Nach Artikel 83 und 84 Grundgesetz bestimmen sie grundsätzlich Behördeneinrichtung und Verwaltungsverfahren und tragen die Verantwortung für den Vollzug. Der Bund darf die Rechtmäßigkeit der Ausführung beaufsichtigen, besitzt aber grundsätzlich keine umfassende Fachaufsicht oder Einzelweisungsbefugnis. Sonderregelungen des Grundgesetzes und gesetzliche Abweichungsmöglichkeiten…

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    Eingriffsverwaltung

    Eingriffsverwaltung bezeichnet staatliches Handeln, das Freiheit, Eigentum oder andere geschützte Rechtspositionen des Bürgers belastet, etwa durch Verbote, Gebote, Kontrollen oder Zwangsmaßnahmen. Wegen des Vorbehalts des Gesetzes benötigt ein belastender Eingriff grundsätzlich eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Zuständigkeit, Verfahren, Tatbestandsvoraussetzungen und Verhältnismäßigkeit müssen eingehalten werden. Typische Bereiche sind Polizei-, Ordnungs-, Gewerbe-, Bauaufsichts- und Abgabenrecht. Rechtliche Einordnung…

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    Bedürfniskompetenz

    Bedürfniskompetenz ist die historische Bezeichnung für eine frühere Schranke der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Nach dem ursprünglichen Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz durfte der Bund tätig werden, wenn ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung bestand. Seit der Verfassungsreform von 1994 gilt stattdessen für bestimmte Materien die strengere Erforderlichkeitsklausel. Der Begriff bleibt für die Rechtsgeschichte des Föderalismus…

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    Beliehener

    Beliehener ist eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, der durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes die Befugnis übertragen wurde, bestimmte hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen wahrzunehmen. In diesem begrenzten Bereich handelt er als Behörde und kann Verwaltungsakte erlassen. Die Beleihung unterscheidet sich von bloßer Verwaltungshilfe, weil der Beliehene eigene Entscheidungsbefugnisse besitzt. Er bleibt außerhalb…

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    Erforderlichkeitsklausel

    Erforderlichkeitsklausel bezeichnet die Kompetenzschranke des Artikels 72 Absatz 2 Grundgesetz für bestimmte Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf dort nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn und soweit eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist. Die Klausel ist rechtlich überprüfbar und verlangt mehr als…

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    Immunität staatlicher Funktionsträger

    Immunität staatlicher Funktionsträger bezeichnet den völkerrechtlichen Schutz bestimmter Amtsträger vor ausländischer Gerichtsbarkeit. Persönliche Immunität erfasst während der Amtszeit insbesondere Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister umfassend, auch hinsichtlich privater Handlungen. Funktionelle Immunität schützt demgegenüber amtliche Handlungen grundsätzlich über die Amtszeit hinaus. Reichweite und Ausnahmen, besonders bei internationalen Kernverbrechen oder vor internationalen Gerichten, sind umstritten und hängen von…

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    Ministerielle Gegenzeichnung

    Ministerielle Gegenzeichnung ist die in Artikel 58 Grundgesetz vorgesehene Mitzeichnung bestimmter Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister. Sie verlagert die politische Verantwortung auf ein gegenüber dem Bundestag verantwortliches Regierungsmitglied und ist grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung des Präsidialakts. Ausgenommen sind insbesondere die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages nach…

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    Act of State Doctrine

    Act of State Doctrine ist eine vor allem im angloamerikanischen Recht entwickelte Zurückhaltungsregel, nach der nationale Gerichte bestimmte Hoheitsakte eines fremden Staates, die innerhalb dessen Territoriums vorgenommen wurden, nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Sie beruht nicht notwendig auf völkerrechtlicher Immunität, sondern auf Gewaltenteilung, außenpolitischer Rücksicht und internationaler Entscheidungskoordination. Voraussetzungen, Ausnahmen und Reichweite unterscheiden sich je…

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    Schutzpflichtendimension

    Schutzpflichtendimension bezeichnet die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates, grundrechtlich geschützte Güter nicht nur selbst zu achten, sondern sie auch vor erheblichen Gefährdungen durch Private, Naturereignisse oder gesellschaftliche Entwicklungen zu schützen. Gesetzgeber und Verwaltung verfügen dabei regelmäßig über einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Verfassungswidrig ist staatliches Unterlassen insbesondere, wenn Schutzvorkehrungen vollständig fehlen oder offensichtlich ungeeignet beziehungsweise…

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    Monismus

    Monismus ist eine Lehre zum Verhältnis von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, nach der beide Teile einer einheitlichen Rechtsordnung bilden. Völkerrechtliche Normen können danach ohne gesonderten Umwandlungsakt innerstaatlich gelten, wobei Rang und unmittelbare Anwendbarkeit gesondert zu bestimmen bleiben. Monistische Modelle unterscheiden sich danach, ob Völkerrecht oder staatliches Recht Vorrang beansprucht. Das Grundgesetz folgt keinem reinen Modell,…