Wiederaufnahme nach EGMR-Urteil
Wiederaufnahme nach EGMR-Urteil bezeichnet die erneute Durchführung eines innerstaatlichen Gerichtsverfahrens, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Konventionsverletzung festgestellt hat. Ein Straßburger Urteil hebt die nationale Entscheidung nicht automatisch auf. Ob eine Wiederaufnahme möglich ist, bestimmt das jeweilige deutsche Verfahrensrecht, etwa § 359 Nummer 6 StPO oder § 580 Nummer 8 ZPO. Sie kommt besonders…