Verfassungsrecht

  • Status des Abgeordneten

    Status des Abgeordneten bezeichnet die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Parlamentsmitglieds. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Abgeordnetengesetz

    Abgeordnetengesetz bezeichnet das Bundesgesetz, das Rechtsstellung, Entschädigung, Aufwandsleistungen, Verhaltenspflichten und Versorgung der Bundestagsabgeordneten näher regelt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Fraktion im Bundestag

    Fraktion im Bundestag bezeichnet einen Zusammenschluss von Abgeordneten zur dauerhaften gemeinsamen politischen Arbeit im Deutschen Bundestag. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der…

  • Gruppe im Bundestag

    Gruppe im Bundestag bezeichnet einen parlamentarisch anerkannten Zusammenschluss von Abgeordneten, der die Voraussetzungen einer Fraktion nicht erfüllt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie…

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    Oppositionsrechte

    Oppositionsrechte ermöglichen den nicht regierungstragenden Abgeordneten und Fraktionen, Regierung und Parlamentsmehrheit zu kontrollieren, politische Alternativen darzustellen und am parlamentarischen Verfahren wirksam mitzuwirken. Das Grundgesetz gewährleistet einen Grundsatz effektiver Opposition, schafft aber nicht automatisch besondere Rechte jeder Oppositionsfraktion. Zu unterscheiden sind allgemeine Rechte aller Abgeordneten und Fraktionen von qualifizierten Minderheitenrechten, die nur bei Erreichen eines bestimmten…

  • Fragerecht des Abgeordneten

    Fragerecht des Abgeordneten bezeichnet das Recht eines Abgeordneten, von der Bundesregierung Informationen zu verlangen, die für die Wahrnehmung des Mandats erforderlich sind. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz,…

  • Kleine Anfrage

    Kleine Anfrage bezeichnet ein parlamentarisches Instrument, mit dem eine Fraktion oder die erforderliche Zahl von Abgeordneten schriftliche Auskünfte der Bundesregierung verlangt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem…

  • Große Anfrage

    Große Anfrage bezeichnet ein parlamentarisches Informationsinstrument, das eine umfangreiche Stellungnahme der Bundesregierung zu politisch bedeutsamen Fragen verlangt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie…

  • Drei-Elemente-Lehre

    Drei-Elemente-Lehre bezeichnet die staatsrechtliche Lehre, nach der ein Staat aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt besteht. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Aktuelle Stunde

    Aktuelle Stunde bezeichnet eine zeitlich begrenzte Plenardebatte des Bundestages über ein Thema von allgemeinem aktuellem Interesse. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der…