Diskontinuitätsprinzip

Diskontinuitätsprinzip bezeichnet den parlamentarischen Grundsatz, nach dem unerledigte Vorlagen und Anträge mit dem Ende einer Wahlperiode grundsätzlich gegenstandslos werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Neue Mehrheiten sollen nicht automatisch an sämtliche offenen Beratungen des früheren Bundestages gebunden sein; bestimmte Gegenstände sind ausgenommen

Beispiel

Ein nicht abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren muss nach der Bundestagswahl neu eingebracht werden

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff rechtlich verankert?

Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.

Kann die Regel politisch frei verändert werden?

Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Elternrecht

    Elternrecht bezeichnet das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • | |

    Wissenschaftsfreiheit

    Die Wissenschaftsfreiheit schützt nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes wissenschaftliche Forschung und Lehre vor staatlicher Bevormundung. Geschützt sind insbesondere die Wahl von Fragestellung, Methode, Bewertung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das Grundrecht steht Forschern, Lehrenden und wissenschaftlich tätigen Einrichtungen zu. Es ist vorbehaltlos gewährleistet, kann jedoch durch kollidierendes Verfassungsrecht, etwa Grundrechte Dritter oder den Schutz…

  • Deutschengrundrecht

    Deutschengrundrecht bezeichnet ein Grundrecht, dessen persönlicher Schutzbereich nach seinem Wortlaut Deutschen vorbehalten ist. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Bundeskabinett

    Bundeskabinett bezeichnet die Gesamtheit aus Bundeskanzler und Bundesministern als Bundesregierung. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet die verfassungsrechtliche Befugnis, für ein bestimmtes Sachgebiet Gesetze zu erlassen. Im Bundesstaat verteilt das Grundgesetz diese Befugnis zwischen Bund und Ländern. Grundsätzlich besitzen die Länder das Gesetzgebungsrecht, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Kompetenz zuweist. Bundeskompetenzen bestehen insbesondere als ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung. Fehlt dem Bund eine Zuständigkeit, ist ein Bundesgesetz formell…