Diskontinuitätsprinzip

Diskontinuitätsprinzip bezeichnet den parlamentarischen Grundsatz, nach dem unerledigte Vorlagen und Anträge mit dem Ende einer Wahlperiode grundsätzlich gegenstandslos werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Neue Mehrheiten sollen nicht automatisch an sämtliche offenen Beratungen des früheren Bundestages gebunden sein; bestimmte Gegenstände sind ausgenommen

Beispiel

Ein nicht abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren muss nach der Bundestagswahl neu eingebracht werden

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff rechtlich verankert?

Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.

Kann die Regel politisch frei verändert werden?

Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Parlamentarisches Fragerecht

    Parlamentarisches Fragerecht ist das Recht eines Abgeordneten und des Bundestages, von der Bundesregierung Auskünfte zu verlangen. Es dient der parlamentarischen Kontrolle, der öffentlichen Meinungsbildung und der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung des Parlaments. Die Bundesregierung muss Fragen grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Grenzen können sich insbesondere aus Grundrechten Dritter, Staatswohl, Geheimschutz und dem geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ergeben….

  • |

    Grundrechtsgefährdung

    Eine Grundrechtsgefährdung liegt vor, wenn staatliches Handeln oder Unterlassen ein grundrechtlich geschütztes Gut einer hinreichend konkreten Gefahr aussetzt, obwohl eine endgültige Verletzung noch nicht eingetreten ist. Das Verfassungsrecht kann Schutz bereits im Vorfeld verlangen, besonders bei schweren, irreversiblen oder nur schwer nachweisbaren Schäden. Ob eine Gefährdung rechtlich erheblich ist, hängt von Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und staatlicher…

  • Namentliche Abstimmung

    Namentliche Abstimmung bezeichnet eine Abstimmung, bei der das individuelle Stimmverhalten jedes Abgeordneten festgestellt und veröffentlicht wird. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane…

  • | | |

    Halbteilungsgrundsatz

    Der Halbteilungsgrundsatz ist eine aus der Eigentumsgarantie entwickelte, zeitweise vertretene Orientierung für die Gesamtbelastung durch Einkommen- und Vermögensteuer. Danach sollte dem Steuerpflichtigen sein Vermögensertrag ungefähr zur Hälfte verbleiben. Das Bundesverfassungsgericht versteht dies jedoch nicht als starre, allgemein geltende Belastungsobergrenze. Maßgeblich bleiben vielmehr Gleichheitssatz, Eigentumsschutz und Verhältnismäßigkeit im konkreten Abgabensystem. Der Begriff bezeichnet daher heute vor…

  • Petitionsausschuss

    Petitionsausschuss bezeichnet den ständigen Ausschuss des Bundestages, der Bitten und Beschwerden an das Parlament behandelt. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und…

  • |

    Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren

    Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren bezeichnet die Pflicht des Staates, grundrechtsrelevante Entscheidungen durch geeignete Zuständigkeiten, Abläufe und Beteiligungsrechte abzusichern. Grundrechte wirken damit nicht nur als Abwehrrechte gegen ein Ergebnis, sondern beeinflussen bereits die Art seiner Vorbereitung. Je größer das Risiko schwerer oder irreversibler Beeinträchtigungen ist, desto eher können transparente Verfahren, sachkundige Stellen, Anhörungen und wirksame…