Diskontinuitätsprinzip
Diskontinuitätsprinzip bezeichnet den parlamentarischen Grundsatz, nach dem unerledigte Vorlagen und Anträge mit dem Ende einer Wahlperiode grundsätzlich gegenstandslos werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Voraussetzungen und Folgen
Neue Mehrheiten sollen nicht automatisch an sämtliche offenen Beratungen des früheren Bundestages gebunden sein; bestimmte Gegenstände sind ausgenommen
Beispiel
Ein nicht abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren muss nach der Bundestagswahl neu eingebracht werden
Häufige Fragen
Wo ist der Begriff rechtlich verankert?
Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.
Kann die Regel politisch frei verändert werden?
Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.