Bundestagsauflösung
Bundestagsauflösung bezeichnet die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode des Deutschen Bundestages durch eine verfassungsrechtlich vorgesehene Entscheidung. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Voraussetzungen und Folgen
Das Grundgesetz erlaubt sie nur in eng geregelten Fällen, insbesondere nach gescheiterter Kanzlerwahl oder Vertrauensfrage
Beispiel
Nach einer gescheiterten Vertrauensfrage löst der Bundespräsident den Bundestag innerhalb der gesetzlichen Frist auf
Häufige Fragen
Wo ist der Begriff rechtlich verankert?
Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.
Kann die Regel politisch frei verändert werden?
Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.