|

Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung

Der Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung ist das unabhängige UN-Expertengremium zur Überwachung der UN-Rassendiskriminierungskonvention, häufig CERD genannt. Er prüft Staatenberichte, formuliert abschließende Bemerkungen und allgemeine Empfehlungen. Unter den jeweiligen Voraussetzungen behandelt er Staatenmitteilungen sowie Individualmitteilungen gegen Staaten, die die Zuständigkeit nach Art. 14 anerkannt haben. Seine Empfehlungen sind keine national vollstreckbaren Gerichtsurteile. Der Ausschuss überprüft staatliche Pflichten zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung und ersetzt keine nationale Antidiskriminierungsstelle, Ermittlungsbehörde oder gerichtliche Rechtsmittelinstanz.

Berichte und Mitteilungen

Art. 8 und 9 der Konvention regeln Einrichtung und Berichtsprüfung. Die Experten handeln in persönlicher Eigenschaft. In Individualfällen werden einschlägige Vertragsverletzungen und die besonderen Zugangsvoraussetzungen geprüft. Empfehlungen können rechtliche Änderungen und praktische Abhilfe betreffen. Die Zuständigkeit des Ausschusses ist von allgemeinen UN-Sonderverfahren und regionalen Gerichten zu unterscheiden. Ein Hinweis auf einen Missstand begründet nicht automatisch ein zulässiges Individualverfahren.

Beispiel

Ein Bericht nennt gesetzliche Verbote rassistischer Benachteiligung. Weitere Informationen zeigen fehlende wirksame Durchsetzung. Der Ausschuss benennt die Defizite und empfiehlt konkrete Verbesserungen.

FAQ

Was bedeutet CERD?

Die gebräuchliche englische Abkürzung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung.

Handeln Mitglieder als Regierungsvertreter?

Nein. Sie arbeiten als unabhängige Experten in persönlicher Eigenschaft.

Kann jeder Vertragsstaat individuell belangt werden?

Nein. Die zusätzliche Anerkennung nach Art. 14 muss vorliegen.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Opfereigenschaft · Staatenberichtsverfahren · Positive Verpflichtungen · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Quellen und weiterführende Informationen

UN-Rassendiskriminierungskonvention: Vertragstext · Zum Vergleich: Voraussetzungen der EMRK-Beschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge