Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Bilden, Äußern und Verbreiten von Meinungen in Wort, Schrift, Bild und vergleichbaren Ausdrucksformen. Meinung ist eine durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerung. Auch Tatsachenbehauptungen sind geschützt, soweit sie Voraussetzung der Meinungsbildung sind. Beschränkungen bedürfen einer Schranke des Art. 5 Abs….