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Gegendarstellung

Gegendarstellung ist der Anspruch eines von einer Medienveröffentlichung Betroffenen, einer verbreiteten Tatsachenbehauptung eine eigene Darstellung entgegenzusetzen. Das Medium muss den Gegenstandpunkt unter den gesetzlichen Voraussetzungen veröffentlichen, ohne dass im Gegendarstellungsverfahren abschließend geklärt wird, welche Version wahr ist. Der Anspruch dient der publizistischen Waffengleichheit und ist regelmäßig an kurze Fristen und strenge Formvorgaben gebunden.

Rechtliche Bedeutung

Die Voraussetzungen ergeben sich je nach Medium insbesondere aus den Landespressegesetzen und dem Medienstaatsvertrag. Der Anspruch richtet sich gegen Tatsachenbehauptungen, nicht gegen bloße Werturteile. Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf grundsätzlich nicht umfangreicher als die Erstmitteilung sein.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Betroffene muss erkennbar betroffen sein und die Erklärung meist schriftlich, unterschrieben und unverzüglich verlangen. Ein berechtigtes Interesse kann fehlen, etwa wenn das Medium bereits eine angemessene Berichtigung veröffentlicht hat.

Beispiel

Eine Zeitung schreibt, ein Unternehmer habe an einer bestimmten Sitzung teilgenommen. Er bestreitet dies und verlangt fristgerecht die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Beweist die Gegendarstellung, dass die Erstmeldung falsch war?

Nein. Sie stellt lediglich die Sicht des Betroffenen neben die ursprüngliche Tatsachenbehauptung.

Gibt es eine Gegendarstellung gegen Meinungen?

Grundsätzlich nein. Meinungen können gegebenenfalls mit anderen presserechtlichen Ansprüchen angegriffen werden.

Verwandte Begriffe

Presserecht, Tatsachenbehauptung, Berichtigung, Persönlichkeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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