|

Gegendarstellung

Gegendarstellung ist der Anspruch eines von einer Medienveröffentlichung Betroffenen, einer verbreiteten Tatsachenbehauptung eine eigene Darstellung entgegenzusetzen. Das Medium muss den Gegenstandpunkt unter den gesetzlichen Voraussetzungen veröffentlichen, ohne dass im Gegendarstellungsverfahren abschließend geklärt wird, welche Version wahr ist. Der Anspruch dient der publizistischen Waffengleichheit und ist regelmäßig an kurze Fristen und strenge Formvorgaben gebunden.

Rechtliche Bedeutung

Die Voraussetzungen ergeben sich je nach Medium insbesondere aus den Landespressegesetzen und dem Medienstaatsvertrag. Der Anspruch richtet sich gegen Tatsachenbehauptungen, nicht gegen bloße Werturteile. Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf grundsätzlich nicht umfangreicher als die Erstmitteilung sein.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Betroffene muss erkennbar betroffen sein und die Erklärung meist schriftlich, unterschrieben und unverzüglich verlangen. Ein berechtigtes Interesse kann fehlen, etwa wenn das Medium bereits eine angemessene Berichtigung veröffentlicht hat.

Beispiel

Eine Zeitung schreibt, ein Unternehmer habe an einer bestimmten Sitzung teilgenommen. Er bestreitet dies und verlangt fristgerecht die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Beweist die Gegendarstellung, dass die Erstmeldung falsch war?

Nein. Sie stellt lediglich die Sicht des Betroffenen neben die ursprüngliche Tatsachenbehauptung.

Gibt es eine Gegendarstellung gegen Meinungen?

Grundsätzlich nein. Meinungen können gegebenenfalls mit anderen presserechtlichen Ansprüchen angegriffen werden.

Verwandte Begriffe

Presserecht, Tatsachenbehauptung, Berichtigung, Persönlichkeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Meinungsfreiheit

    Die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Bilden, Äußern und Verbreiten von Meinungen in Wort, Schrift, Bild und vergleichbaren Ausdrucksformen. Meinung ist eine durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerung. Auch Tatsachenbehauptungen sind geschützt, soweit sie Voraussetzung der Meinungsbildung sind. Beschränkungen bedürfen einer Schranke des Art. 5 Abs….

  • |

    Persönlichkeitsrecht

    Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Geltung eines Menschen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet. Es erfasst unter anderem Privat- und Intimsphäre, Ehre, Bild, Stimme, Namen sowie die Befugnis, grundsätzlich selbst über Darstellung und Verwendung persönlicher Informationen zu entscheiden. Rechtliche…

  • Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ermöglicht es dem Betroffenen, die künftige Wiederholung oder eine unmittelbar drohende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zu verhindern. Der Anspruch richtet sich beispielsweise gegen rechtswidrige Veröffentlichungen, Bildnutzungen oder ehrverletzende Äußerungen. Er setzt eine rechtswidrige Beeinträchtigung und Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr voraus; Verschulden ist für die Unterlassung grundsätzlich nicht erforderlich. Rechtliche Bedeutung Der zivilrechtliche Anspruch wird…

  • |

    Werturteil

    Werturteil ist eine Äußerung, die durch persönliche Einschätzung, Stellungnahme oder Dafürhalten geprägt wird und nicht unmittelbar als wahr oder falsch bewiesen werden kann. Werturteile fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, auch wenn sie scharf, polemisch oder verletzend formuliert sind. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch vom Kontext und der Abwägung mit Persönlichkeitsrecht und Ehrschutz ab. Rechtliche…

  • Medienrecht

    Medienrecht fasst Rechtsnormen zusammen, die öffentliche und individuelle Kommunikation über Presse, Rundfunk, Telemedien, Plattformen und andere Medien ordnen. Es ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern verbindet Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Landesrecht. Im Mittelpunkt stehen Kommunikationsfreiheiten, Persönlichkeitsrechte, Verantwortlichkeit für Inhalte und die rechtlichen Grenzen öffentlicher Äußerungen. Rechtliche Bedeutung Verfassungsrechtliche Grundlagen bilden insbesondere Meinungs-, Presse-…

  • |

    Medienprivileg

    Medienprivileg bezeichnet datenschutzrechtliche Sonderregeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken. Sie sollen verhindern, dass allgemeine Datenschutzpflichten die Presse- und Medienfreiheit unverhältnismäßig beschränken. Das Privileg ist keine vollständige Befreiung vom Recht, sondern eine gesetzlich ausgestaltete Abwägung zwischen Datenschutz und freier journalistischer Tätigkeit. Rechtliche Bedeutung Art. 85 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, Datenschutz mit Meinungs- und…